tlumočení a překlady

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Empfehlungen für europäische Betriebsräte

  1. Der in EU-Richtlinie und EBR-Vereinbarungen festgelegte Anspruch auf Verdolmetschung sollte grundsätzlich wahrgenommen werden. Auch recht gute Sprachkenntnisse reichen in der Regel nicht aus, um komplexe Sachverhalte wie z.B. die Analyse von Unternehmensbilanzen in einer Fremdsprache nachvollziehen zu können.
  2. Der Verzicht auf die Verdolmetschung einzelner Sprachen sollte von der Unternehmensleitung mit dem Sprecher der Arbeitnehmervertreter im EBR, d.h. dem Vorsitzenden bzw. dem Lenkungsausschuss und nicht den einzelnen Mitgliedern vereinbart werden.
  3. Für den Verzicht auf teure Verdolmetschungen sind Unternehmensleitungen mitunter zu Gegenleistungen bereit (z.B. zusätzliche Sitzungen, Ausbildungs-Seminare etc.). Hier gilt es sorgfältig abzuwägen.
  4. Eine Übersetzung durch Simultan-Dolmetscher sollte einer Übersetzung durch Konsekutiv-Übersetzer bzw. „Flüster-Dolmetschen“ vorgezogen werden. Flüsterdolmetschen ist sowohl für Teilnehmer als auch für die Dolmetscher gleichermaßen ermüdend und sorgt für einen ständigen Geräuschpegel. Bei mehr als zwei „geflüsterten“ Sprachen wird ein vernünftiges Arbeiten unmöglich. Flüster-Dolmetscher bilden eine Alternative bei kleineren Arbeitsgruppen oder Sitzungen des Lenkungsausschusses.
  5. Der EBR sollte auf Unterstützung durch professionelle Dolmetscher bestehen. Sprachkundige Mitarbeiter des Unternehmens sind kein gleichwertiger Ersatz. Insbesondere muss hier der Gefahr einer Interessenskollision und möglichen Weitergabe interner Informationen vorgebeugt werden.
  6. Der EBR sollte nach Möglichkeit über einen längeren Zeitraum mit demselben Dolmetscher-Team zusammen arbeiten. Die über die Jahre sich entwickelnden Kenntnisse der Dolmetscher in Bezug auf den EBR, das Unternehmen und die verwendete Terminologie können hierdurch genutzt werden.
  7. Bei der Zusammenstellung eines Dolmetscher-Teams sollte der EBR auf der Auswahl von solchen Dolmetschern bestehen, die Erfahrungen in der Übersetzung von Arbeitnehmertreffen vorweisen können.
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